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Die Meisterschaften werden grundsätzlich nach der 3-G-Regel durchgeführt. Das bedeutet:

Testpflicht für alle nicht geimpften oder genesenen Personen beim Zutritt zu den Sportveranstaltungen.

Für Zuschauer gelten die jeweiligen Landesverordnungen oder kommunalen Vorgaben.

Für die Mannschaften gilt: Ein Zutritt zu Sportveranstaltungen  kann nur bei Befolgen der nachstehenden Bestimmungen erfolgen:

Nachweis "vollständiger Impfschutz" - letzte Impfung + mindestens 14 Tage (abhängig vom Impfstoff): Durch Impfausweis, Impfbescheinigung, digitalen Impfnachweis (z.B. Corona-App);

Nachweis "Genesenen-Status": Durch Nachweis der Erkrankung mit PCR-Testdatum mindestens 28 Tage, maximal 6 Monate oder Genesenenzertifikat

Nachweis "negativer Coronatest": Durch einen offiziellen Testnachweis von einer anerkannten Teststelle bzw. einem offiziellen Testzentrum, der Nachweis kann in Papierform oder digital erfolgen. Selbsttests oder sogenannte beaufsichtigte Testungen sind nur zulässig, wenn dies in der jeweiligen Verordnung der Kommune oder Bundeslandes genehmigt ist.